Ski- und Snowboard-Action
Tauernhof / Schladming (Österreich)
Der CSV ist vom 24.01. bis 30.01.2027 zu Gast im Tauernhof Schladming (Fackelträger in Österreich) und erlebt dort die besondere Atmosphäre der Weltcup-Woche hautnah. Gemeinsam mit den Teilnehmern der Skifreizeit des Tauernhofs erwartet dich eine Woche voller Skisport, Gemeinschaft und geistlicher Impulse. Dank der direkten Lage an der Talstation der Planai ist der Tauernhof der ideale Ausgangspunkt für abwechslungsreiche Skitage. Ein besonderes Highlight ist das legendäre Nightrace, das während unseres Aufenthalts direkt vor der Haustür stattfindet.
Mehr Infos: Weltcup Woche | Tauernhof Austria
Reiseleistung
- Ski- & Snowboardkurse mit qualifizierten Ski- und Snowboardinstruktoren
- Kurse für alle Leistungsniveaus, vom Anfänger bis zum Fortgeschrittenen
- Besonders für Anfänger geeignet durch intensive Betreuung in kleinen Gruppen mit ca. 5 bis 10 Personen
- Nachmittags freies Fahren im Skigebiet Schladming-Dachstein
- Vollpension im Tauernhof Schladming
- Abendliches Programm mit Bibelarbeiten und Impulsen eines Gastsprechers
- Gemeinschaft mit Teilnehmern aus verschiedenen Regionen und Altersgruppen
- Geschlechtergetrennte Sauna
Reisepreis
- Erwachsene ab 18 Jahren:
Preis: 544 € im 4-Bettzimmer - Zimmerwunsch wird ja nach Auslastung berücksichtigt!
Wir haben eine begrenzte Anzahl Plätze.
Es gelten die AGB’s incl. Stornobedingungen des Tauernhof Schladming.
Nicht im Reisepreis enthalten
- Skipass (ca. 350 € für die Woche)
- An- und Abreise (es werden Fahrgemeinschaften gebildet)
Anreise
Sonntag, 24.01.2027
Treffpunkt: Raum Stuttgart
Erste Mahlzeit am Anreisetag abends!
Weitere Info’s und Anmeldung gemäß dem Flyer (DOWNLOAD).
Anmeldung Ski- und Snowboard-Action Tauernhof
CSV Reise und Zahlungsbedingungen
1. Anmeldung: Die Anmeldungen müssen im CSV-Büro eingehen. Achtung: Eine Anmeldung über E-Mail ist nur mit einem eingescannten Anmeldeformular möglich!
2. Zahlungsbedingungen: Die Anmeldung wird für den CSV erst bei vollständiger Zahlung des gesamten Reisepreises verbindlich. Nach der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, die bestellten aber nicht gezahlten Leistungen anderweitig zu vergeben. Der Rechnungsbetrag wird sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach der Anmeldebestätigung wird ein Betrag von 100 €, der Restbetrag 2 Monate vor der Skiaction, fällig.
3. Leistungen: Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens des Veranstalters.
4. Rücktritt: Ein Rücktritt von der Reise muss zur Beweissicherung schriftlich erfolgen. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Tritt ein Teilnehmer von der gebuchten Reise zurück oder aber tritt er, ohne von der Reiseanmeldung zurückzutreten, die Reise nicht an, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffene Reisevorbereitung verlangen: Nach der Anmeldung wird eine Gebühr von 50,– € fällig. 30 – 14 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises (RP). 13 – 0 Tage vor Anreise 100% des RP. Nichtbezahlung des Reisepreises stellt in keinem Fall eine Rücktrittserklärung dar.
5. Haftung: Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Der Veranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
6. Haftungsausschluss: Weiterhin ist ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Veranstalter ausgeschlossen bzw. beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden am Gepäck und bei einem Transportmittelunfall. Ebenfalls besteht keine Haftung bei Einbruch und Diebstahl.
7. Auslandskranken- / Reisegepäckversicherung: Der Abschluss einer Auslandskranken- sowie einer Reisegepäckversicherung wird empfohlen.
8. Mitwirkungspflicht der Reiseteilnehmer: Die Reiseteilnehmer sind verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schaden gering zu halten. Die Reiseteilnehmer sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Diese hat in angemessener Zeit für Abhilfe zu sorgen, sofern das möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt unter Umständen ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
9. Ausschluss: Es ist zu erwarten, dass der Reiseteilnehmer die Sitten und Gebräuche vor Ort respektiert. Sollte der Reiseteilnehmer grob gegen sie verstoßen, gibt der Reiseteilnehmer dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn nach Abmahnung ohne Erstattung des RP von der weiteren Reise auszuschließen. Entstehende Kosten gehen zulasten des Reiseteilnehmers. Das Gleiche gilt auch, wenn der Reiseteilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt sowie bei Besitz oder Konsum von illegalen Drogen jeglicher Art.
10. Allgemeines
a) Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
b) Gerichtsstand für alle Rechtsansprüche ist der Sitz des Veranstalters.
c) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
